Gesundheitsämter sind die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf kommunaler Ebene, die im Zuge einer Verwaltungsreform zum 01.01.1996 als eigenständige Fachbehörden und „staatliche Gesundheitsämter“ aufgelöst und in die Landratsämter eingegliedert wurden. Seither tragen sie die Bezeichnung „untere Gesundheitsbehörde“. Gesundheitsämter in Bayern sind rechtlich für ein breites und fachlich sehr anspruchsvolles Aufgabenspektrum zuständig. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung auch als die „dritte Säule“ des Gesundheitswesens bezeichnet. Gesundheit betrifft nicht nur jeden einzelnen ganz individuell, sondern stellt auch einen öffentlichen Wert dar. Gesundheitsfürsorge und –schutz sind in diesem Sinn auch öffentliche bzw. staatliche Aufgaben, die durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst wahrgenommen werden. Im Fokus des öffentlichen Gesundheitsdienstes steht daher nicht die Individualmedizin, welche auf die Behandlung des Einzelnen abzielt, sondern die Allgemeinheit. Der „Patient“ des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist demnach die Bevölkerung einer ganzen Stadt oder eines Landkreis bzw. des ganzen Landes. Das Aufgabenspektrum des öffentlichen Gesundheitsdienstes reicht von Aufgaben des Gesundheitsschutzes, zum Beispiel im Bereich des Infektionsschutzes oder der Umwelthygiene, über die Gesundheitsfürsorge, z.B. Beispiel Beratungsangebote für Schwangere, das Impfwesen, die Schuleingangsuntersuchungen bis hin zur lokalen Angeboten der Gesundheitsförderung. Die Soziale Arbeit im ÖGD hat folgende Aufgabenschwerpunkte: