Musterwiderspruch zur amtsangemessenen Besoldung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17.09.2025 neue Maßstäbe zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung festgelegt und konkretisiert, nach welchen Kriterien eine amtsangemessene Besoldung zu bestimmen ist.

Da weiterhin rechtliche Unsicherheiten bestehen, können mögliche Ansprüche nur durch einen fristgerechten Widerspruch gesichert werden.
Ein Widerspruch muss spätestens bis 31.12.2025 über das Mitarbeiterportal eingelegt werden.


Weitere Informationen und eine Musterformulierung findet ihr hier: BBB-Info: Musterwiderspruch zur amtsangemessenen Besoldung – Bayerischer Beamtenbund e. V.

Euer VSPG