Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften nach intensiven Verhandlungen auf einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Tarifvertrag gilt ab sofort. Die Laufzeit beträgt 27 Monate (bis 31. Januar 2028). Vorgesehen ist eine gestaffelte Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent:
- ab 1. April 2026: +2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro
- ab 1. März 2027: +2,0 Prozent
- ab 1. Januar 2028: +1,0 Prozent
Auch die Ausbildungsentgelte steigen:
- ab 1. April 2026 um 60 Euro
- ab 1. März 2027 um weitere 60 Euro
- ab 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro
Darüber hinaus wurden die Übernahmeregelungen für Auszubildende verlängert. Bei einer Übernahme und einem Abschluss mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ wird das Erreichen der Stufe 2 um sechs Monate vorgezogen.
Die Wechselschichtzulage wird auf 200 Euro monatlich (an Universitätsklinika auf 250 Euro) angehoben, die Schichtzulage auf 100 Euro monatlich. Für studentisch Beschäftigte steigen die Mindestentgelte ab dem Sommersemester 2026 auf 15,20 Euro und ab dem Sommersemester 2027 auf 15,90 Euro.
Die Einigung gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern. Der BBB fordert eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf den Beamten- sowie den Versorgungsbereich.
Nach dem Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten im Februar 2026 richtet sich der Blick nun auf die Besoldungsanpassung für die Beamtinnen und Beamten in Bund und Ländern. Während die Länder ihre jeweiligen Anpassungsgesetze vorbereiten, hat das Bundesinnenministerium angekündigt, zeitnah einen Gesetzentwurf für die Bundesbeamtinnen und -beamten vorzulegen. Dieser soll sowohl das Tarifergebnis übertragen als auch die aktuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation berücksichtigen.
Die bestehende Ungleichbehandlung zwischen Sozialpädagog*innen im Tarifvertrag der Länder (TV-L S) und im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Sozial- und Erziehungsdienste (TVöD SuE) bleibt weiterhin bestehen.
Die gezielte Forderung des VSPG nach der Beendigung dieser Ungleichheit wurde im aktuellen Tarifabschluss nicht erfüllt.
Unsere Forderungen findet ihr hier nochmal:
Weiter Informationen zum Tarifabschluss findet ihr hier:
TV-L: Das Tarifergebnis steht! – Bayerischer Beamtenbund e. V.
Euer VSPG!