Besoldungsanpassung

Das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar 2026 wird systemgerecht aber mit zeitlicher Verschiebung um jeweils 6 Monate in den Jahren 2026 und 2027 auf die Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten, Richter und Richterinnen übertragen.

Geplant sind lineare Besoldungserhöhungen von 2,82 % ab Oktober 2026, 2,0 % ab September 2027 und 1,0 % ab Januar 2028. Auch die Anwärtergrundbeträge sollen in mehreren Schritten angehoben werden.

Der Bayerische Beamtenbund (BBB) kritisiert die Ergebnisse der Haushaltsberatungen im Bayerischen Landtag. Besonders die Entscheidung der Regierungsfraktionen, die Übertragung des aktuellen Tarifabschlusses der Länder auf die Beamtinnen und Beamten zeitlich zu verschieben, bewertet der BBB als falsches Signal zulasten des öffentlichen Dienstes. Der Verband sieht darin einen Vertrauensbruch gegenüber den Beschäftigten und warnt angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels vor weiteren Belastungen für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Positiv bewertet der BBB hingegen die geplanten zusätzlichen Spielräume für Stellenhebungen und Beförderungen ab Ende 2027, fordert hierfür jedoch eine verlässliche finanzielle Umsetzung.